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Erlaubnis nach §11 des Tierschutzgesetzes

Nach Novellierung des Tierschutzgesetzes, sind Hundetrainer seit dem 1.8.2014 erlaubnispflichtig. Die Überprüfung der Sachkunde findet durch die zuständigen Veterinärämter statt.
Nach Überprüfung durch das Veterinäramt, wurde mir die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Ausbildung von Hunden für Dritte und zur Anleitung der Hundeausbildung durch den Tierhalter gemäß §11 Abs. 1 Nr. 8 f) TierSchG - in der zur Zeit geltenden Fassung - erteilt.